Aktuelles

Erklärung zur 14. BKLM - Raus aus dem Schattendasein

Einladung zur 14. BKLM

Zeitungsartikel der FAZ vom 23.08.2023

1. Digitaler Stammtisch "Lehrbeauftragte an Musikhochschulen / Universitäten" am 12.06.23 20 Uhr

Artikel in der NMZ zur Situation der Lehrbeauftragten

Statement und PM zum Positionspapier der RKM 

09/2022 Zeitungsartikel ND: Lehrende an Musikhochschulen schlagen Alarm

09/2022 Beitrag auf DLF Kultur

09/2022 13. BKLM digital

04/2022 Thesenpapier der Lehrbeauftragten an Musikhochschulen 2022

03/2022 Auswertung der Umfrage zur Situation der Lehrbeauftragten 2022

02/2022: "Münsteraner Vereinbarung" - Positionspapier der 12. BKLM

10/21: digitale Konferenz der BKLM am 30./31.10.2021

09/21: Pressemitteilung der DOV: LB in Berlin brauchen endlich gute Arbeitsbedingungen 

07/21: Memorandum der GMTH

2021: Petition von Hans-Christian Hauser und der DOV

2021: Diagramme zur Umfrage von 2012

2020: Ergebnis der 11. Bundeskonferenz der Lehrbeauftragten

2020: Pressemitteilung: Lehrbeauftragte pochen weiter auf faire Arbeitsverhältnisse an Musikhochschulen

Unser Partner: Unisono - deutsche Musik- und Orchestervereinigung

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#fairstattprekär - Aktion der Lehrbeauftragten in Leipzig und Dresden

„Mit der Ausbeutung von Dumping-LehrkrÄften muss Schluss sein!“

Mehr als 90.000 Lehrbeauftragte arbeiten an den Hochschulen in Deutschland. In den letzten 15 Jahren hat sich ihre Zahl mehr als verdoppelt. Sie haben keinerlei Arbeitsplatzsicherheit und erhalten häufig nur einen Dumpinglohn. Viele haben parallel Lehraufträge an verschiedenen Hochschulen, um mit der Vergütung auch nur halbwegs über die Runden zu kommen. Sie gelten nicht als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, nicht einmal als Honorarkräfte, sondern stehen zu den Hochschulen in einem „öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnis eigener Art“. Damit fehlt ihnen nicht nur ein Anspruch auf den Mindestlohn, sie bekommen auch keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und keinen bezahlten Urlaub. Der Arbeitgeber zahlt zudem für sie weder in die Kranken- und Pflegeversicherung noch in die Renten- und Arbeitslosenversicherung ein.